SRS Medical GmbH
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Gleichwertigkeitsbeurteilung - SVEB 1

 

Allgemeines:

(Auszug www.alice.ch)
Gesetzliche Grundlagen
Wenn erwachsene Personen über Kompetenzen verfügen, die für einen Berufstitel vorausgesetzt werden, so erlaubt das Gesetz, diese „durch eine Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder durch andere vom Bund anerkannte Qualifikationsverfahren“ nachzuweisen, sich so berufliche oder ausserberufliche Praxiserfahrung anrechnen zu lassen und somit eidgenössisch anerkannte Abschlüsse zu erlangen. (vgl. Berufsbildungsgesetz BBG vom 13.12.2002, in Kraft getreten am 1.1.2004, Art. 33)

Bei der Gleichwertigkeitsbeurteilung handelt es sich um eines dieser anderen vom Bund anerkannten Qualifikationsverfahren.

Zielpublikum

- Primär SRS Instruktoren mit aktueller ResQ Zertifizierung

- weitere Interessierte mit mindestens 2 jähriger Erfahrung

Vorkenntnisse / Bedingungen

Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Aus-/Weiterbildung, Ihres Selbststudiums und Ihrer Erfahrungen über Kompetenzen verfügen, die dem Kompetenzprofil eines oder mehrerer Module des AdA-Baukastensystems entsprechen, so können Sie bei der Qualitätssicherungskommission (QSK) eine Gleichwertigkeitsbeurteilung (GWB) nach Variante I oder II beantragen.

Modulprogramm

Sie weisen Ihre persönlichen Qualifikationen in strukturierter Form auf Stufe SVEB 1 nach.

Moduldauer

2 Stunden Informationsabendanschliessend:

ca. 16 Stunden Home Officeca.

16 Stunden Modul-Präsenz  

Modulbeginn: 08.00

Modulende: ~ 18.00

Teilnehmerzahl:

max. 6 Personen

Auskunft/ Anmeldung

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Modulkosten

Preise nach Absprache

Kursdaten

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